Beweissicherungsgutachten



Feststellung des augenblicklichen Zustandes von Objekten oder des Teils eines Objekts:

  • vor und nach Baumaßnahmen, die in der Nähe des Objektes ausgeführt werden.
    (Zum Nachweis eines eventuellen Schadens durch die fremde Baumaßnahme.)

  • Beweisführungen für Gerichte oder Beweissicherung als Parteiengutachten.
    z.B. bei aufgetretenen Mängeln einer Handwerkerleistung.

  • Dokumentation der Bauzustände von Gebäuden

  • Sachverständigenbeweise nach §§ 402ff ZPO


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  Dipl.-Ing. Dieter Häfner • Unter den Eichen 1 • 34388 Trendelburg • Tel. (05675) 72 50 75 • Fax. (05675) 72 50 77 • e-mail