Feststellung des augenblicklichen Zustandes von Objekten oder des Teils eines Objekts:
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vor und nach Baumaßnahmen, die in der Nähe des Objektes ausgeführt werden.
(Zum Nachweis eines eventuellen Schadens durch die fremde Baumaßnahme.)
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Beweisführungen für Gerichte oder Beweissicherung als Parteiengutachten.
z.B. bei aufgetretenen Mängeln einer Handwerkerleistung.
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Dokumentation der Bauzustände von Gebäuden
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Sachverständigenbeweise nach §§ 402ff ZPO
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