Schiedsgutachten



  • Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung von sich streitenden Parteien.

  • Der Gutachter wirkt als Mediator und Schlichter.  

  • Auftrag wird durch beide Vertragspartner erteilt.

  • Der Schiedsgutachtervertrag ist die vertragliche Vereinbarung unter den Auftraggebern, dass "über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Tatumstandes oder über die Bewertung einer Sache oder Leistung ein Sachverständiger entscheiden und dass sein Spruch für die Parteien verbindlich sein soll"
    (Zitat: Grundlagenseminar für Sachverständige der Hessischen Handwerkskammern)

  • Ziel: strittige Punkte ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu klären.

  • Vorteil: Schiedsgutachter ist wesentlich preiswerter als ein langwieriger Gerichtsprozess, unter anderem auch deshalb, weil ein Fachmann die strittigen Punkte beurteilt.

  • Kommt es dennoch zu einem Prozess ist das Gericht an die Tatsachenfeststellung des Sachverständigen gebunden.


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  Dipl.-Ing. Dieter Häfner • Unter den Eichen 1 • 34388 Trendelburg • Tel. (05675) 72 50 75 • Fax. (05675) 72 50 77 • e-mail